Beiträge

 

1.
Bearbeitungsgebühr(einmalig, pro Mitgliedsantrag)
        Beitrag:
1.1 Kinder bis einschl. 6 Jahre, passive Mitglieder, auswärtige Mitglieder 78,00 €
1.2 Jugendliche 7 –23 Jahre, Mitglieder der 1. Damen- und 1.Herrenmannschaften Tennis und Hockey 78,00 €
1.3  Erwachsene 78,00 €
1.4 Familien 78,00 €
      
2.
Mitgliedsbeiträge (jährliche Zahlungsweise)
 
2.1 Kinder bis einschl. 6 Jahre, passive Mitglieder, auswärtige Mitglieder 123,00 €
2.2 Jugendliche 7 –23 Jahre, Mitglieder der 1. Damen-und1.Herrenmannschaften Tennis und Hockey 247,00 €
2.3  Erwachsene 429,00 €
2.4  Familien 
1049,00 €
      
3.
Mitgliedsbeiträge (monatliche Zahlungsweise)
 
3.1  Kinder bis einschl. 6 Jahre, passive Mitglieder, auswärtige Mitglieder  11,50 €
3.2  Jugendliche 7 –23 Jahre, Mitglieder der 1. Damen-und1.Herrenmannschaften Tennis und Hockey  22,00 €
3.3  Erwachsene  38,00 €
3.4  Familien  92,00 €
      
4.
Lebenslange Mitgliedschaft (einmalig)
8.168,00 €
      

5. Bei Eintritt vor dem 1. Juli eines Jahres ist der volle, bei Eintritt ab dem 1. Juli eines Jahres der halbe Jahresbeitrag zu zahlen. Bei monatlicher Zahlungsweise fällt der der Monatsbeitrag ab dem Eintrittsmonat an. Ein Wechsel der Zahlungsweise (jährlich oder monatlich) ist jeweils bis zum 15. März des Jahres möglich. Die Bearbeitungsgebühr wird bei Eintritt in den Verein einmalig erhoben.

6. Passivmeldungen können bis zum 15. März eines Jahres, gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 €, beantragt werden.

7. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum jeweiligen Jahresende.

8. Der Vorstand kann gemäß § 4 der Satzung festlegen: Beiträge von fördernden Mitgliedern sowie die Zahlungsweise von Umlagen, Beiträgen und Aufnahmegebühren. Er kann in begründeten Ausnahmefällen Aufnahmegebühren, Umlagen und Jahresbeiträge erlassen oder herabsetzen.
Bei Ratenzahlungen wird eine Gebühr von 5% fällig.

8. Als Gastmitglieder kann der Vorstand Austauschschüler, Flüchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige aufnehmen. Bei Austauschschülern ist die Mitgliedschaft auf 12 Monate befristet, bei Flüchtlingen und subsidiär Schutzbedürftigen zunächst unbefristet. Austauschschüler zahlen nur den Jahresbeitrag für Jugendliche von 7 – 23 Jahren sowie Gebühren für Training und Hallennutzung, Flüchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige bis auf weiteres keine Beiträge und Gebühren.

9. Ein vom Mitglied bereits gezahlter Beitrag wird nicht zurückerstattet. Selbstzahler sind verpflichtet, den vollen Jahresbeitrag jeweils zum 1. April zu zahlen.

10. Die Gebühren für die Nutzung von Tennis-, Hockeyhalle und Hockeyplatz sowie für Tennis- und Hockey-Training werden jedes Jahr vom Vorstand neu festgelegt.

11. Veränderungen bei den persönlichen Daten sind dem THCA unverzüglich aufzugeben.

12. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten werden gemäß europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verwaltet.

Hier können Sie unsere Beitragsordnung herunterladen:

Beitragsordnung Stand 29.03.2022